Verkehrscoaching
Im Rahmen der Dorfkernentwicklung hat sich der Gemeinderat der Überquerung der Kantonsstrasse «Sempacherstrasse» gewidmet und die Verkehrssituation genauer analysiert. Der Gemeinderat hat durch einen externen Raumplaner die Verkehrssituation aufbereiten lassen und verschiedene Optionen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit (sowohl bauliche als auch andere Massnahmen) prüfen lassen.
Leider ist die Prüfung von baulichen Massnahmen mit dem externen Raumplaner – und damit langfristiger und nachhaltiger Veränderungen – an der Sempacherstrasse ohne umsetzbares Ergebnis geblieben.
Neben baulichen Massnahmen bestehen auch andere Möglichkeiten, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Da besonders die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner sowie die Schülerinnen und Schüler im Fokus stehen, hat sich der Gemeinderat für das Schuljahr 2026/2027 entschieden, ein Verkehrscoaching als Pilotprojekt zu starten, um den Schulweg zu verbessern. Die eingesetzten Verkehrscoaches wurden durch die Luzerner Polizei instruiert und auf ihre Aufgabe vorbereitet. Die Rückmeldungen sind bis jetzt grossmehrheitlich positiv (Der «Fussgänger» will gelernt seinExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.).
Die Erfahrungen und Beobachtungen aus dem Pilotprojekt «Verkehrscoaching» werden im Frühling 2027 ausgewertet; die Bevölkerung ist eingeladen, Rückmeldungen an die Gemeinde zu richten. Danach wird der Gemeinderat über die Fortführung des Verkehrscoachings entscheiden.
Die Gemeinde hat zudem 2021 erstmals ein Gesuch um Einführung von Tempo 30 gestellt und seitdem wiederholt bei der zuständigen Dienststelle (vif) des Kantons Luzern ohne bisherigen Erfolg nachgehakt. Aufgrund der Entwicklungen auf kantonaler Ebene (Tempo 30: Umfassender Prozess für einheitliche und transparente Beurteilungspraxis abgeschlossenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) ist jedoch im Verlauf des Jahres 2027 mit einer Antwort zu rechnen.
Die Gemeinde nimmt die Anliegen zur Verkehrssicherheit ernst. Beachten Sie, dass die Sempacherstrasse eine Kantonsstrasse ist und der Handlungsspielraum der Gemeinde klein ist. Anliegen können trotzdem an die Gemeinde oder die zuständige Stelle beim Kanton (vif) gerichtet werden.
Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern für ihre Rückmeldungen.