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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung (Legislative) ist das oberste Organ der Einwohnergemeinde. Teilnehmen dürfen alle Stimmberechtigten. Gemeindeversammlungen finden in Hildisrieden mindestens zweimal im Jahr statt. Im Mai an der Rechnungsgemeinde werden dem Souverän nebst anderen Geschäften vor allem die Jahresrechnung des vergangenen Jahres zur Genehmigung unterbreitet, im November an der Budgetgemeindeversammlung jeweils das Budget sowie der Aufgaben- und Finanzplan. Die Abstimmungen finden in der Regel offen (mit Handmehr) statt.

Kontakt

Alex Estermann
alex.estermann@hildisrieden.ch

Ort

Zentrum inpuls
6024 Hildisrieden

Aufgaben

Die Staatsverfassung, das Gemeindegesetz und die Gemeindeordnung regeln die Befugnisse der Generalversammlung. Unter anderem werden folgende Geschäfte an der Gemeindeversammlung beschlossen:

• Wahlen
- die Wahl des Urnenbüros

• Rechtsetzung
- Beschluss der Gemeindeordnung
- Beschluss von Reglementen
- Genehmigung rechtsetzender Verträge sowie der Übertragung von hoheitlichen Befugnissen an Dritte, soweit nicht der Gemeinderat durch einen Rechtsatz als zuständig erklärt wird

• Finanzgeschäfte
- Beschluss über das Budget mit Steuerfuss sowie über die Nachtragskredite
- Genehmigung des Jahresberichtes mit der Jahresrechnung
- Erteilung einer Ausgabenbewilligung für freibestimmbare Ausgaben über Fr. 300‘000.00 durch Sonderkredite
- Beschluss über Zusatzkredite
- Genehmigung der Abrechnung über Sonder- und Zusatzkredite
- Abschluss von Konzessionsverträgen
- Gründung von oder Beteiligung an privat- oder öffentlich-rechtlichen juristischen Personen oder einfachen Gesellschaften, sofern der Wert den Ertrag einer Zehnteleinheit der Gemeindesteuern übersteigt
- Beschluss über die Zweckänderung von Verwaltungsvermögen, sofern die Stimmberechtigten dessen Zweckbindung begründet haben.


• Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Staatsangehörige


Geschäfte, welche den Wert von 25 % des Gemeindesteuerertrages übersteigen, sind zwingend einer Urnenabstimmung zu unterwerfen. Ebenfalls der Urnenabstimmung wird ein Geschäft unterstellt, sofern 2/5 der Teilnehmenden der Gemeindeversammlung dies verlangen. Zusätzlich ist dies der Fall bei Veränderungen im Gemeindebestand und im Gemeindegebiet.

Voraussetzungen

Stimm- und damit auch teilnahmeberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde Hildisrieden wohnen und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung