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Generelle Informationen

Die gesamten Resultate der kantonalen Wahlen und Abstimmungen finden Sie unter www.lu.ch unter Justiz & Sicherheit.

Die Resultate eidgenössischer Abstimmungen sind einsehbar unter www.admin.ch.

Kontakt

Estermann Alex, alex.estermann@hildisrieden.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntag 10.00 - 10.30 Uhr

Urnenstandort

Schulhaus (Musikzimmer) Parterre

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vor der Abstimmung ihren politischen Wohnsitz in Hildisrieden begründet haben.

Brieflich abstimmen

Urnenbüro
Dorfschulhaus (im Musikzimmer) Parterre für die persönliche Stimmabgabe. Das Urnenbüro ist von 10.00 - 10.30 Uhr geöffnet.

Briefliche Stimmabgaben können der Gemeindekanzlei oder der Post übergeben werden, wobei zu beachten ist, dass diese rechtzeitig vor dem Abstimmungstag beim Urnenbüro eintreffen müssen.

Vorgehen bei der brieflichen Stimmabgabe:

Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und kleben Sie es zu.

Unterzeichnen Sie diesen Stimmrechtsausweis persönlich auf der Vorderseite.

Legen Sie das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert, in welchem Sie das Wahl- und Abstimmungsmaterial erhalten haben.

Das Fensterkuvert mit der Adresse an die Gemeindeverwaltung kann
  • verschlossen rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden;
  • persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben;
  • in den Briefkasten geworfen oder
  • im Urnenbüro abgegeben werden.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist

Vorgehen beim Verlust des Stimmrechtsausweises:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.