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Betreuungsgutscheine

Die Gemeinde Hildisrieden führt per 1. August 2023 zur Finanzierung der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten im Vorschulbereich und im Kindergarten- / Primarschulalter bei Tagesfamilien, Betreuungsgutscheine an. Mit den Betreuungsgutscheinen soll die Existenzsicherung von Familien und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Familienfreundlichkeit der Gemeinde Hildisrieden gefördert werden. Die Betreuungsgutscheine können bei allen zugelassenen, überprüften und bewilligten Kinderkrippen und Tagesplatzvermittlungen/Tagesfamilien eingereicht werden. Die beteiligten Institutionen müssen über eine gültige Betriebsbewilligung verfügen. Die Gemeinde Hildisrieden bezahlt je nach Höhe des Einkommens und Vermögens sowie des Erwerbspensums einen Beitrag an die Erziehungsberechtigen oder Tagesplatzvermittlung aus.

Voraussetzungen für die Ausrichtung der Betreuungsgutscheine:

  • Wohnsitz mindestens einer der Erziehungsberechtigten sowie Kind in der Gemeinde Hildisrieden
  • Gemeinsames Erwerbspensum bei Paaren von mindestens 120 %, bei Alleinerziehenden von mindestens 20 %;
  • einen bestätigten Betreuungsplatz bei einer zugelassenen Betreuungsinstitution (Kita oder Tagesplatzvermittlung);
  • das massgebende Einkommen des gesamten Haushaltes liegt jährlich gemäss Tarifblatt unter Fr. 80'000;
  • die rechtskräftige Steuerveranlagung, welche als Berechnungsbasis dient, ist nicht älter als zwei Jahre

Die Voraussetzungen für die Ausrichtung der Betreuungsgutscheine sind im Detail im Reglement/Verordnung über die Betreuungsgutscheine der Gemeinde Hildisrieden vom 1. August 2023 aufgeführt. 

Gesucheinreichung:

  1. Füllen Sie ein Antragsformular für Betreuungsgutscheine aus. Die Formulare können auf dieser Seite heruntergeladen werden. Über die Rubrik Publikationen können die Formulare in Papierform bestellt werden.
  2. Lassen Sie das Bestätigungsformular von der Kindertagesstätte oder Tagesplatzvermittlung ausfüllen und reichen Sie dieses zusammen mit dem ausgefüllten Anmeldeformular der Gemeindeverwaltung Hildisreiden, Luzernerstrasse 19, 6024 Hildisrieden, ein.
  3. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Höhe der Betreuungsgutscheine.
  4. Die Erziehungsberechtigen erhalten durch die Kindertagesstätten die Vollkosten in Rechnung gestellt. Die Gemeinde Hildisrieden vergütet den Erziehungsberechtigten die Betreuungsgutscheine. Bei Tagesfamilien werden die Vollkosten abzüglich den Betreuungsgutscheinen in Rechnung gestellt. Die Gemeinde Hildisrieden vergütet der Tagesplatzvermittlung die Betreuungsgutscheine

Bitte beachten Sie, dass Sie das Gesuch einreichen, bevor Ihr Kind fremdbetreut wird. Der Anspruch auf Betreuungsgutscheine kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.

Zugehörige Objekte

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Betreuungsgutscheine_Merkblatt.pdf Download 0 Betreuungsgutscheine_Merkblatt.pdf
Betreuungsgutscheine_Antrag.pdf Download 1 Betreuungsgutscheine_Antrag.pdf
Bestätigung_KITA.pdf Download 2 Bestätigung_KITA.pdf
Bestätigung_Tageseltern.pdf Download 3 Bestätigung_Tageseltern.pdf
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