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Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde

Personen, welche sich vorübergehend in einer anderen Gemeinden aufhalten, ihren gesetzlichen Wohnsitz aber weiterhin in Hildisrieden begründen (z.B. Studenten, Heimaufenthalter) haben dies der Gemeindeverwaltung Hildisrieden zu melden. Mit der Ausstellung eines Heimatausweises für den Wochenaufenthaltsort wird bestätigt, dass der Inhaber in einer anderen Gemeinde niedergelassen ist. Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle kostenlos ausgestellt.

Der Heimatausweis wird in der Regel auf eine Dauer von 2 Jahren ausgestellt. Die Frist kann jedoch verlängert werden.

Wird der Wochenaufenthaltswohnsitz beendet, muss der ausgestellte Heimatausweis der Einwohnerkontrolle Hildisrieden zurückgegeben werden.

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