Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde
Der Heimatausweis wird in der Regel auf eine Dauer von 2 Jahren ausgestellt. Die Frist kann jedoch verlängert werden.
Wird der Wochenaufenthaltswohnsitz beendet, muss der ausgestellte Heimatausweis der Einwohnerkontrolle Hildisrieden zurückgegeben werden.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerkontrolle | 041 462 60 70 | info@hildisrieden.ch |