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Geburt

Hausgeburten sind von einem Elternteil persönlich unter Abgabe der Geburtsanzeige der Hebamme innert spätestens drei Tagen dem Regionalen Zivilstandsamt Oberer Sempachersee zu melden.

Erfolgt die Geburt im Spital, ist dort das Familienbüchlein abzugeben. Die Meldung an die Zivilstandsämter des Geburts- und Wohnortes wird vom Spital erledigt.

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