Betreuungsgutscheine ab 1. August 2026
Seit dem 1. Januar 2026 ist das neue kantonale Kinderbetreuungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz bringt wesentliche Änderungen bei den Betreuungsgutscheinen mit sich, welche per 1. August 2026 umgesetzt werden. Die Höhe der Betreuungsgutscheine wird neu vom Kanton und nicht mehr von der Gemeinde bestimmt. Dies kann Ihre Betreuungsgutscheine verändern, auch wenn sich Ihr Einkommen nicht verändert hat.
Die Anträge für Betreuungsgutscheine für die neue Periode 2026/27 können ab dem 03.08.2026 über die neue Applikation KiBeLU über folgenden Link erfasst werden.
Die Abteilung Soziales und Gesellschaft des Kantons Luzern stellt den Online-Rechner BetreuungsgutscheineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Verfügung, mit welchem die ungefähre Höhe des zukünftigen Betreuungsgutscheins berechnet werden kann.