Ortsplanungsrevision 2019+ / Öffentliche Auflage
Die aufgrund der Inputs aus der kantonalen Vorprüfung sowie der öffentlichen Mitwirkung überarbeiteten Dokumente werden vom 21. November bis 20. Dezember 2022 öffentlich aufgelegt. Die 30-tägige öffentliche Auflage von Zonenplan und Bau- und Zonenreglement erfolgt gem. § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG).
Gleichzeitig wird im Sinne von § 13 PBG der revidierte Teilrichtplan Fusswegnetz mit Möglichkeit zur Stellungnahme öffentlich aufgelegt.
Die Berechtigung zur Einsprache ist in § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) geregelt. Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und Begründung bis spätestens 20. Dezember 2022 an den Gemeinderat Hildisrieden zu richten.