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Akonto-/ Schlussrechnung

Akontorechnung
Im Mai wird die Akontorechnung für das laufende Steuerjahr verschickt. Sie basiert auf Erfahrungszahlen der Vorjahre oder auf der aktuellen Steuererklärung. Die Akontorechnung ist die provisorische Berechnung für das laufende Steuerjahr. Sollte sich Ihr Einkommen und/oder Vermögen spürbar verändern, ist es zweckmässig, die Auswirkung auf die geschuldeten Steuern zu überprüfen. Nehmen Sie in diesem Falle mit uns Kontakt auf und teilen uns die neuen Faktoren mit.

Vorauszahlungen für die Steuern
Sie haben die Möglichkeit, bereits ab Januar Vorauszahlungen für die Steuern zu leisten. Die entsprechenden Einzahlungsscheine stellen wir Ihnen auf Bestellung gerne zu. Für jedes Steuerjahr wird ein separates Steuerkonto geführt. Bitte beachten Sie deshalb, dass jeweils pro Steuerjahr neue Einzahlungsscheine benötigt werden. Daueraufträge sind für das neue Jahr entsprechend anzupassen. Vielen Dank. Sie helfen so mit, zeitraubende Umbuchungen zu vermeiden und verbessern damit die eigene Übersicht über Ihr Steuerkonto.

Schlussrechnung
Mit der Veranlagungsverfügung erhalten Sie die definitive Schlussrechnung. Diese ist innert dreissig Tagen zu begleichen. Sollte es nicht möglich sein den Ausstand innert dieser Frist zu begleichen. Bitten wir Sie mit uns Kontakt aufzunehmen, damit ein Zahlungsabkommen vereinbart werden kann.

Fälligkeiten / Zinsen
Die Staats- und Gemeindesteuern des laufenden Steuerjahres sind jeweils bis 31. Dezember zahlbar. Ein Verzugszins wird belastet wenn die Schlussrechnung nicht innert 30 Tagen seit Zustellung der Rechnung bezahlt wird.

 

Steuerjahr 2020 2021
Positiver Ausgleichszins 0.0% 0.0%
Negativer Ausgleichszins 0.0% 0.0%
Verzugszins 0.0% 3.5%

 

Die aktuellen Zinssätze können hier heruntergeladen werden.

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