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Steuerpflicht

Die Steuerpflicht beginnt grundsätzlich mit dem 18. Lebensjahr und endet mit dem Tod.

Zu- und Wegzug
In der Gemeinde Hildisrieden steuerpflichtig ist, wer per 31. Dezember des jeweiligen Jahres den Wohnsitz in der Gemeinde Hildisrieden hat, eine Liegenschaft oder eine Geschäftsniederlassung besitzt.

Heirat / Scheidung / Trennung und die steuerlichen Folgen
Bei Heirat im laufenden Jahr wird das Ehepaar gemeinsam besteuert (Stichtag Ende Jahr). Bei Scheidung und bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung werden die Ehegatten für die ganze Steuerperiode getrennt besteuert. Sie haben je eine separate Steuererklärung einzureichen.

Unterjährige Steuerpflicht
Bei Todesfall, Zu- oder Wegzug Ausland und Entlassung Quellensteuerpflicht wird die Steuer anteilmässig für die Dauer der Steuerpflicht berechnet.

Zugehörige Objekte

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