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Wirtschaftliche Sozialhilfe

Die Gemeinde leistet nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.

Betroffene Personen werden mit der erforderlichen Diskretion beraten. Nehmen Sie Kontakt auf mit dem Zentrum für Soziales, Standort Sursee, Tel. 041 925 18 25.

Weitere Informationen finden Sie in den SKOS-Richtlinien.

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