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Einbürgerung Ausländer

Sie wollen als ausländische/r Staatsbürger/in das Bürgerrecht von Hildisrieden erwerben?

Dabei gibt es zwei unterschiedliche Verfahren:

Erleichterte Einbürgerung
Als Ehegatte einer Schweizer Bürgerin resp. als Ehegattin eines Schweizer Bürgers kann ich ein Gesuch stellen, wenn ich seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft lebe und mich seit insgesamt 5 Jahren in der Schweiz aufgehalten habe, wovon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuches.
Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration in Bern zuständig. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ordentliche Einbürgerung
Für die ordentliche Einbürgerung ist die Wohnsitzgemeinde zuständig. Im beiliegenden Merkblatt sind die wichtigsten Infos aufgeschaltet. Das entsprechende Gesuchsformular kann hier bestellt werden oder auf der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.

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