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Todesfall

Der Friedhof Hildisrieden ist die ordentliche Begräbnisstätte.

Die Angehörigen werden gebeten, sich innert zwei Tagen seit dem Todesfall bei der Wohnsitzgemeinde des/der Verstorbenen zu melden. Mitgebracht werden muss das Familienbüchlein. Die Friedhofsverwaltung ist ausserdem froh, wenn im Voraus folgende Punkte geklärt sind:

- Welchem Bestattungsunternehmen wird der Auftrag erteilt?
- Gibt es eine Erd- oder Urnenbestattung?
- Wann wird die Bestattung stattfinden? (Datum und Uhrzeit mit Pfarramt vereinbaren)

Wir stehen Ihnen gerne für eine ausführlichere situationsbezogene Auskunft zur Verfügung.

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