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Anmeldung Altersrente

Personen, die demnächst in das Rentenalter eintreten, reichen die Anmeldung 3-4 Monate vor dem Rentenanfall bei derjenigen Ausgleichskasse ein, die vor dem Renteneintritt für den Bezug der AHV-Beiträge zuständig ist. Wenn der Ehegatte / Partner bereits eine Rente bezieht, so ist die Anmeldung an die bereits auszahlende Ausgleichskasse einzureichen.  

Das Formular kann hier ausgefüllt und ausgedruckt werden.

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