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Leuchstoffröhren, Energiesparlampen

Neonröhren, Fluoreszenzlampen und Energiesparlampen können bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.

Glühbirnen gehören in den Haushaltkehricht.

Wichtig

Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht.

Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.