Die Gemeindeversammlung (Legislative) ist das oberste Organ der Einwohnergemeinde. Teilnehmen dürfen alle Stimmberechtigten. Gemeindeversammlungen finden in Hildisrieden mindestens zweimal im Jahr statt. Im Mai an der Rechnungsgemeinde werden dem Souverän nebst anderen Geschäften vor allem die Jahresrechnungen des vergangenen Jahres zur Genehmigung unterbreitet, im Dezember an der Budgetgemeindeversammlung jeweils den Voranschlag, den Finanz- und den Aufgabenplan. Die Abstimmungen finden in der Regel offen (mit Handmehr) statt.
| Aufgaben: | Die Staatsverfassung, das Gemeindegesetz und die Gemeindeordnung regeln die Befugnisse der Generalversammlung. Unter anderem werden folgende Geschäfte an der Gemeindeversammlung beschlossen: • Wahlen - die Wahl der Schulpflege und deren Präsident/in - die Wahl des Urnenbüros • Rechtsetzung - Beschluss der Gemeindeordnung - Beschluss von Reglementen - Genehmigung rechtsetzender Verträge sowie der Übertragung von hoheitlichen Befugnissen an Dritte, soweit nicht der Gemeinderat durch einen Rechtsatz als zuständig erklärt wird • Finanzgeschäfte - Beschluss über den Voranschlag, den Steuerfuss und die für die Deckung des Finanzbedarfs notwendige Mittelaufnahme - Beschluss über Nachtrags-, Sonder- und Zusatzkredite - Genehmigung der Rechnung sowie der Abrechnungen über Sonder- und Zusatzkredite - Genehmigung folgender Geschäfte, sofern der Wert 6 % des Gemeindesteuerertrages der Gemeinde übersteigt: - Erwerb, Veräusserung und Belastung von Grundstücken - Leistung von Eventualverpflichtungen - Abschluss von Konzessionsverträgen - Gründung von oder Beteiligung an privat- oder öffentlich-rechtlichen juristischen Personen oder einfachen Gesellschaften • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Staatsangehörige • Bestimmung der Anzahl Mitglieder der Rechnungskommission Geschäfte, welche den Wert von 25 % des Gemeindesteuerertrages übersteigen, sind zwingend einer Urnenabstimmung zu unterwerfen. Ebenfalls der Urnenabstimmung wird ein Geschäft unterstellt, sofern 2/5 der Teilnehmenden der Gemeindeversammlung dies verlangen. Zusätzlich ist dies der Fall bei Veränderungen im Gemeindebestand und im Gemeindegebiet. Die nächste ordentliche Gemeindeversammlung findet am 23. Mai 2012, 20.00 Uhr, im Zentrum inpuls statt. |
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