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Giftabfälle

Giftabfälle aus Haushaltungen

Wer giftige Haushaltstoffe verkauft, ist verpflichtet, diese von Privaten gratis zurückzunehmen!

Falls dies nicht (mehr) möglich ist, können Private ihre Giftabfälle in einer offiziellen Giftsammelstelle (alle Drogerien und Apotheken) des Kantons Luzern oder an einer regionalen Giftsammlung entsorgen.
Adressen siehe Merkblatt „Giftannahmestellen“ auf www.chemikaliensicherheit.lu.ch in der Rubrik „Entsorgung Haushaltchemikalien“.